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Das Gericht stellte in seinem rechtskräftigen Beschluss fest, dass Braun seinen Wohnsitz in Wien hat – trotz derzeitiger Untersuchungshaft in Gablingen bei Augsburg. Daher hätten auch die Wiener Gerichte über Schadenersatzansprüche aus dem Wirecard-Skandal zu entscheiden. Für ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH sah der Senat in Tirol keine Notwendigkeit (Gz. 2 R 113/21s).