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Nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) handelt ein Beschwerdeführer schon dann „exzessiv“, wenn er sich mehr als zweimal im Monat über eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschwert. Ein Österreicher richtete 77 Beschwerden innerhalb von 20 Monaten an die zuständige Behörde, die dies als „exzessiv“ einstufte und die Beschwerden entsprechend abwies.