Heta

Weitere EU-Vorlage könnte Frankfurter Klagen beeinträchtigen

Für die in Frankfurt anhängigen Klagen verschiedener Anleihegläubiger der Heta ist neues Störfeuer hinzugekommen. Nach Informationen von JUVE hat das Wiener Bundesverwaltungsgericht am 19. Mai den Beschluss gefasst, zwei Fragen im Rahmen der Heta-Abwicklung dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Damit könnte der Druck auf die Richter am Frankfurter Landgericht steigen, vor ihren Entscheidungen die Beurteilung des EuGH abzuwarten.

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