JUVE: Sie haben zum Jahresanfang fünf jüngere Anwälte zu Equity-Partnern ernannt und damit die Zahl der Partner Ihrer Kanzlei auf einen Schlag verdoppelt. Warum?
Dr. Georg Schima: Dafür gibt es viele Gründe. Ein wesentlicher ist, dass wir KSW verjüngen wollen. Wir tragen damit dem Trend Rechnung, dass die CEOs und Geschäftsführer in Unternehmen ebenfalls immer jünger werden. Früher wurde man erst Vorstand mit 50+, das hat sich dramatisch geändert. Wir älteren Partner tun uns bei der Beratung dieser jungen Generation zunehmend schwer. Die neuen Partner spiegeln auch die fachlichen Hauptschwerpunkte von KSW wider.
Ihre Kanzlei hatte zuvor zwölf Jahre lang keinen Partner mehr ernannt, somit hatten praktisch immer nur die Namenspartner das Sagen. Muss eine Verdoppelung der Partnerzahl nicht auch strukturelle Konsequenzen haben?
In der Tat. Bislang haben wir alles auf reiner Vertrauensbasis entschieden. Ich habe vor Kurzem seit mehr als zehn Jahren das erste Mal wieder in unseren Gesellschaftsvertrag geschaut. Von 35 Seiten sind dort 27 Seiten eigentlich totes Recht. Mit den neuen Partnern muss die Kanzlei natürlich auf eine neue Grundlage gebracht werden. Rückwirkend zum 1. Jänner werden wir uns daher von einer OG in eine GmbH umwandeln.
Welche Vorteile versprechen Sie sich von der GmbH-Struktur?
Zunächst wirkt eine GmbH natürlich haftungsbeschränkend. Das ist aber nicht das Entscheidende, die Haftung lässt sich mit einer gut dimensionierten Haftpflichtversicherung ganz gut in den Griff kriegen. Wichtiger ist, mit einem neuen Gesellschaftsvertrag – der auch wesentlich dünner werden wird – Vorhersehbarkeit und Planbarkeit insbesondere für unsere jungen Partner zu schaffen. Auch die Aufnahme und Beendigung von Partnerverhältnissen ist in einer GmbH deutlich einfacher zu handhaben.
Es wird nun also nicht wieder zwölf Jahre dauern bis der nächste Partner ernannt wird?
Sicher nicht. Ich glaube zum Beispiel, dass auch Lateral Hires mittelfristig sinnvoll sein können, etwa im Wirtschaftsstrafrecht oder im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Aber erst einmal müssen wir natürlich unsere eigene Struktur auf die Schiene setzen. Und das heißt auch, Verwaltungsaufgaben, die in einer Kanzlei anfallen, besser zu verteilen und Entscheidungswege kürzer zu machen.
Werden Sie nun Managing-Partner?
Gott bewahre, dafür arbeite ich viel zu gerne als Anwalt. Aber wir werden verschiedene Ressorts mit Partnern besetzen, zum Beispiel IT, Marketing/PR oder Personal. Weiters führen wir ein Exekutivkomitee ein, das die von der Partnerschaft beschlossenen Maßnahmen dann innerhalb eines gewissen Rahmens mehr oder weniger autark umsetzen kann. Wir können ja nicht jede kleine Schmarrenfrage mit zehn Partnern diskutieren.
Wer zieht in das Exekutivkomitee ein?
Das werden zunächst Peter Kunz und ich sein – also die logische Lösung. Denn wir stehen für Arbeits-, Prozess- und Gesellschaftsrecht im weiteren Sinne (inklusive Transaktionsrecht), und damit für die größten Bereiche in der Kanzlei. Das Exekutivkomitee kann nur einstimmig handeln. Das heißt: Können Peter Kunz und ich uns nicht einigen, muss die gesamte Partnerschaft entscheiden.
Das Gespräch führte Jörn Poppelbaum.