Informationsfreiheit

Gesetzentwurf sieht Sondervoten am VfGH vor

Autor/en
  • Raphael Arnold

In der Mehrheit der EU-Länder sind Sondervoten an den Verfassungsgerichten vorgesehen, das deutsche Bundesverfassungsgericht bereitete dafür in den vergangenen 50 Jahren den Boden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung in Wien sieht Sondervoten nun auch für den Verfassungsgerichtshof vor. Für deren Erfolg ist vor allem wichtig, wie die Richter damit umgehen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Am Anfang stand in der Slowakei ein Eklat: Der dortige Verfassungsgerichtshof hielt 1999 an der umstrittenen Begnadigung eines hohen Geheimdienstmitarbeiters fest. Gegen ihn liefen Ermittlungen, weil er einige Jahre zuvor an der Entführung des Sohnes des früheren Präsidenten Michal Kováč nach Österreich beteiligt gewesen sein könnte. Das nahm ein slowakischer Verfassungsrichter nicht hin – und veröffentlichte seine abweichende Ansicht. Damit setzte sich Prof. Dr. Ján Klučka zwar über die Statuten des Gerichtshofs in Košice hinweg, trug aber dazu bei, dass Sondervoten seit 2000 zum Repertoire des Gerichts zählen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema