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Seit dem 10. Juni lag der Ministerialentwurf mit dem Titel ‚Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026‘ im Justizausschuss des Nationalrats vor, Anfang Juli hat das Parlament sich einstimmig für die Reform ausgesprochen. Kern der Vorlage ist eine Reform des aktuellen Pensionssystems. Zukünftig, soll eine neu zu gründende zentrale Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft (VöR) die Pensionsversorgung der Anwältinnen und Anwälte übernehmen. Bisher haben diese Aufgabe die neun Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern der einzelnen Bundesländer übernommen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens sechs Rechtsanwaltskammern nach interner Abstimmung im Herbst für eine neue Versorgungseinrichtung aussprechen.