Arbeitsrecht

E+H-Partnerin steigt bei Kunz Wallentin ein

Die renommierte Arbeitsrechtlerin Dr. Natalie Hahn (50) hat E+H verlassen und schließt sich ihren ehemaligen Kanzleikollegen bei Kunz Wallentin als Gesellschafterin an. Damit verfügt die Kanzlei nun auch über ein spezialisiertes Team im Arbeitsrecht.

Teilen Sie unseren Beitrag

Kunz Wallentin war 2018 aus der ehemaligen Einheit Kunz Schima Wallentin (KSW) hervorgegangen, die sich nach mehr als zwei Jahrzehnten entzweite. Das hoch angesehene Arbeitsrechtsteam um Prof. Dr. Georg Schima und Birgit Vogt-Majarek schloss sich damals mit Starlinger Mayer zusammen. Zunächst gehörte auch Hahn der daraus entstandenen Einheit Schima Mayer Starlinger an, bevor sie sich 2020 entschied, eigene Wege zu gehen.

Nach einer kurzen Station bei Doralt Seist Csoklich dockte sie schließlich bei E+H an, wo sie zur Equity-Partnerin ernannt wurde. Hahn berät ihre Mandanten, zu denen unter anderem Novomatic, die ÖBB oder der deutsche Würth-Konzern zählen, zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ihre Schwerpunkte liegen im Betriebsverfassungsrecht und bei Restrukturierungen, zudem berät und vertritt sie Führungskräfte und Organe. Während Hahn bei E+H Teil eines achtköpfigen Teams mit zwei weiteren Partnerinnen war, wird sie nun eine kleinere Praxis mit einem Substituten und einer Konzipientin leiten und weiter ausbauen.

Alte Bekannte bei Kunz Wallentin

Neben Dr. Peter Kunz, Dr. Eberhard Wallentin und Dr. Thomas Wallentin zählt noch Daniel Liemberger zum Partnerkreis der Kanzlei. Auch ihn kennt Hahn bereits aus ihrer langjährigen Zeit bei KSW. Der Immobilien- und Finanzrechtler Dr. Thomas Seeber hingegen, der ebenfalls zum Gründungsteam von Kunz Wallentin gehört hatte, verließ die Kanzlei Anfang 2023 in Richtung Stadler Völkel.

E+H verfügt weiterhin über ein breit aufgestelltes Arbeitsrechtsteam um Dr. Jana Eichmeyer und die 2021 zur Partnerin ernannte Dr. Karolin Andréewitch-Wallner. Zwei der fünf Konzipientinnen und Konzipienten stehen kurz vor der Eintragung, zudem ist eine weitere Einstellung auf Konzipientenebene geplant.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema