Juve Plus Baukartell

OLG Wien bringt den Schutz von Kronzeugen vor den EuGH

Autor/en
  • Raphael Arnold

Kronzeugen auf Kollisionskurs: Aus einem Strafverfahren in der Großcausa Baukartell heraus hat sich das Oberlandesgericht Wien im Jänner mit einem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Die Luxemburger Richter sollen klären, inwieweit die Kronzeugenerklärung eines Unternehmens im Kartellverfahren vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft geschützt ist.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Für Beobachter hat diese Angelegenheit Brisanz, weil die Entscheidung das Instrument des Kronzeugen im Kartellverfahren aushöhlen könnte (Gz. C-2/23). Der Schutz der Erklärung und der Unterlagen von Unternehmen gehört zu den zentralen Elementen, die weiterführende Kartelluntersuchungen erst ermöglichen. Und er ist ein wichtiger Grund, weshalb Unternehmen als Kronzeugen auftreten. Schließlich kann der Status davor bewahren, dass interne Daten aus der Kartelluntersuchung an andere Beschuldigte und Geschädigte gehen – unter Umständen auch Wettbewerber.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema