Wien

VIAC legt Schiedsrichter-Ernennungen offen

Die Wiener Schiedsinstitution VIAC wird die Bestellung ihrer Schiedsrichter künftig publik machen. Von allen zu Jahresbeginn noch anhängigen Fällen sowie von Neucausen kann man die Namen der bestellten Schiedsrichter schon jetzt online nachlesen. Zudem wird der Weg zur Ernennung offengelegt, um die dortigen Schiedsverfahren transparenter zu gestalten.

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Günther Horvath
Günther Horvath

Die Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich folgt mit dem Schritt anderen internationalen Einrichtungen wie dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Auch bei allen ICC-Verfahren wird inzwischen bekanntgegeben, welche Schiedsrichter für sie zum Einsatz kommen.

Dass das Vienna International Arbitration Center (VIAC) auch die Schiedsrichter von schon länger laufenden Verfahren überzeugen konnte, ihre Ämter offenzulegen, spricht für die enge Vernetzung der angesehenen Schiedsstelle. Sie besteht seit 1975 und legt traditionell einen Schwerpunkt auf Streitigkeiten aus Mittel- und Osteuropa. Seit der WKG-Novelle Mitte Mai können zudem nationale Streitfälle zwischen zwei österreichischen Unternehmen dort verhandelt werden. Außerdem gehören Verfahren der alternativen Streitbeilegung, wie etwa Mediation, schon länger zum VIAC-Programm.

Das zwölfköpfige Präsidium der VIAC wird seit Mai von Dr. Günther Horvath angeführt. Der angesehene Partner aus dem Wiener Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer hatte zuvor schon jahrelang als Vizepräsident amtiert und insofern die neuen Schritte zu mehr Transparenz mit vorbereitet. Dazu gehörte auch erstmalig ein Jahresbericht, der für das vergangene Jahr gleich 60 registrierte Neufälle belegte, eine Steigerung von rund 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Zudem konnte das VIAC-Team nachweisen, dass bei ihnen zwar sehr viele Frauen zu Einzel-Schiedsrichtern gewählt werden, dass jedoch der Vorsitz in Dreier-Tribunalen im letzten Jahr noch keiner Frau anvertraut wurde. Hier besteht – nicht nur in Österreich – noch Handlungsbedarf. Immer mehr Schiedsinstitutionen, darunter auch VIAC, haben daher den sogenannten ‚Equal Representation in Arbitration Pledge‘ (ERA Pledge) unterzeichnet und sich verpflichtet, bei der Suche nach Richterinnen gegebeennfalls auch behilflich zu sein.

Bei der Ernennung von VIAC-Panels macht künftig der sogenannte ‚Mode of Appointment‘ kenntlich, ob die jeweiligen Schiedsrichter vom VIAC-Präsidium bestellt wurden oder ob sie von den Parteien beziehungsweise den Co-Schiedsrichtern ins Spiel gebracht wurden. Beobachter erwarten in diesem Bereich der Streitbeilegung in den nächsten zehn Jahren eine deutliche Annäherung der Gender-Quoten.

 

 

 

 

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