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Über die Haftstrafe hinaus sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden, so die Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Dr. Kathleen Mittelsdorf (Az. 6 KLs-1111 Js 18753/21). Das mögliche Höchstmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch für Berger plädiert.