Die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche sofortige Beschwerde einlegen. Beteiligte rechnen damit, dass sie das auch tun wird.
In dem Verfahren ging es um den Fundus-Fonds 31, über den mehr als 4.000 Anleger in das Berliner Hotel Adlon investiert hatten und als dessen Geschäftsführer Jagdfeld fungierte. Laut Anklage soll er zu Unrecht auf Mieteinnahmen von der Adlon Holding GmbH verzichtet und damit Gelder veruntreut haben. Geführt wird die Holding von seinem Sohn. Zwischen 2009 und 2011 sollen dem Fonds so Mieteinnahmen in Höhe von 7,7 Millionen Euro entgangen sein. Zudem monierte die Staatsanwaltschaft, dass Jagdfeld der Holding zu Unrecht Schadensersatz in Millionenhöhe gezahlt habe. Schließlich sei den Anlegern durch ein nachteiliges Zinsgeschäft ein Schaden von 14 Millionen Euro entstanden.
Die Kammer des Aachener Landgerichts lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens nun ab. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht gegen die Angeschuldigten. Nach Ansicht der Richter, die den Beschluss ausführlich begründeten, fehlt es bereits an der für eine Untreue erforderlichen Pflichtverletzung. Vielmehr handele es sich um unternehmerische Entscheidungen, die auf einer umfassenden Bewertung beruhten und für die ein weiter Ermessensspielraum bestand.
Vertreter Anno Jagdfeld
Unger (Berlin): Robert Unger
Vertreter Jagdfeld-Sohn
Unger (Berlin): Dr. Tobias Lubitz
Vertreter Geschäftsführer der Fundus-Gruppe
Prof. Dr. Franz Salditt (Neuwied)
Gercke Wollschläger (Köln): Dr. Björn Gercke
Latz (Köln): Johannes Latz
Vertreter Geschäftsführer Immobilienverwaltung
Becker & Conen (Berlin): Nicolas Becker
Staatsanwaltschaft Köln
Sonja Rentsch-Fischer
Landgericht Aachen, 6. Große Strafkammer
Jürgen Beneking (Vorsitzender Richter), Dr. Daniel Kurth, Thomas Stoppelmann
Hintergrund: Alle Verteidiger sowie die Staatsanwältin sind aus dem Markt bekannt und sind bereits seit Anklageerhebung am Verfahren beteiligt (mehr…). Einzig der Vorsitz der 6. Großen Strafkammer, die zugleich die 1. Große Wirtschaftsstrafkammer ist, hat seither gewechselt.