Juve Plus Aktienstreit

MLP erringt mit Metis Etappensieg gegen Maschmeyer

Der Unternehmer Carsten Maschmeyer muss dem Finanzvertrieb MLP Auskunft geben, auf wie viele MLP-Aktien er am Tag der Dividendenausschüttung 2008 Zugriff hatte. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden. MLP vermutet, dass Maschmeyer, der die Mehrheitsübernahme von MLP anstrebte, über Strohmänner weitaus mehr Aktien zuzurechnen waren als nominell angegeben. Ließe sich das beweisen, könnte MLP Dividendenzahlungen in Millionenhöhe zurückfordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Gotthardt_Jens_Eric
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