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Seit dem Frühjahr ermittelt das Bundeskartellamt umfassend gegen die Tech-Konzerne Google, Amazon, Facebook und Apple. Grundlage ist der neu ins Kartellgesetz (GWB) aufgenommene Paragraf 19a. Er gibt dem Kartellamt mehr Macht. Es darf Unternehmen verbieten, eigene Angebote auf ihren Geräten zu bevorzugen. Es kann sie zwingen, bestimmte Daten herauszurücken und bestimmte Praktiken zu unterlassen.