Juve Plus Neue Kartellregulierung

Amt nimmt sich Cleary-Mandantin Google als erstes vor

Es ist ein Meilenstein im Kartellrecht des Digitalzeitalters: Erstmals hat das Bundeskartellamt einem Unternehmen offiziell „überragende marktübergreifende Bedeutung“ bescheinigt – und hat damit nun härtere Durchgriffsrechte. Dass es Google trifft statt Facebook, kommt für viele Marktbeobachter überraschend.

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Seit dem Frühjahr ermittelt das Bundeskartellamt umfassend gegen die Tech-Konzerne Google, Amazon, Facebook und Apple. Grundlage ist der neu ins Kartellgesetz (GWB) aufgenommene Paragraf 19a. Er gibt dem Kartellamt mehr Macht. Es darf Unternehmen verbieten, eigene Angebote auf ihren Geräten zu bevorzugen. Es kann sie zwingen, bestimmte Daten herauszurücken und bestimmte Praktiken zu unterlassen.

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