Erneut hat die 21. Zivilkammer des LG Frankfurt die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Zahlung von Schadensersatz an zwei Anleger verurteilt. Die Investmentgesellschaft soll insgesamt 3,7 Millionen Euro wegen unzureichender Angaben in einem Verkaufsprospekt des ehemaligen Managers Kurt Ochner des JB Creativ Fund zahlen. Bereits im November hatte die Kammer dem Musikproduzenten und Anleger eines Bär-Fonds Jack White Schadenersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro zugesprochen (JUVE Rechtsmarkt 01/03) und bestätigte jetzt ihre Auffassung .Vertreter der Anleger
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