Juve Plus

Anwaltswerbung mit Goldmedaillen erlaubt

Autor/en
  • JUVE

Sportrechtsanwälte dürfen mit eigenen sportlichen Leistungen für sich werben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Anfang August. Vorausgegangen war eine Verfassungsbeschwerde der Sportrechtsanwältin Ines Brzank aus Oschatz bei Dresden.Vertreter Ines Brzank: Stapper & Korn (Leipzig) in den ersten beiden Instanzen: Dr. Thilo H. Korn. Vor dem BVerfG vertrat Brzank sich selbst.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Vertreter Dr. Kay Achtelik: Kiermeier Haselier Grosse (Dresden): Carsten Prokop

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de