Sportrechtsanwälte dürfen mit eigenen sportlichen Leistungen für sich werben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Anfang August. Vorausgegangen war eine Verfassungsbeschwerde der Sportrechtsanwältin Ines Brzank aus Oschatz bei Dresden.Vertreter Ines Brzank: Stapper & Korn (Leipzig) in den ersten beiden Instanzen: Dr. Thilo H. Korn. Vor dem BVerfG vertrat Brzank sich selbst.
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