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ARGE hat kein Anspruch auf Mehrkosten

Der Flughafen Düsseldorf hat sich in einem Rechtsstreit um 66 Millionen Euro gegen die ARGE airport 2000 durchgesetzt. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der ARGE ohne Beweisaufnahme abgewiesen. Die ARGE, bestehend aus Bilfinger Berger und Hochtief, hatte den Bauauftrag zum Wiederaufbau des durch den Brand 1996 zerstörten Terminals. Aufgrund unrichtiger Informationen durch den Flughafen zum Planungsstand glaubte sie einen Mehrkostenanspruch zu haben. Doch das Gericht sah nicht ausreichend dargelegt, dass selbst wenn eine derartige unrichtige Information vorgelegen hätte, diese überhaupt Einfluss auf die Kalkulation genommen hat. Die ARGE, so die Beklagtenanwälte, verzichtete auf Berufung. Vertreter Flughafen

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Kapellmann & Partner (Düsseldorf): Dr. Klaus Eschenbruch, Dr. Claus von Rintelen

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