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EuGH bestätigt Nachwirkung, doch Fragen bleiben offen

Der vor zwei Jahren von der Wirtschaftskammer gekündigte Kollektivvertrag der Fluglinie AUA gilt weiterhin. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. Damit setzten sich der Österreichische Gewerkschaftsbund und der Betriebsrat der AUA durch. Allerdings bleiben entscheidende Rechtsfragen offen.

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Roland Gerlach
Roland Gerlach

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