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Mannesmann-Verfahren geht in die nächste Runde

Der Prozess um Millionenzahlungen an frühere Manager des Mannesmann-Konzerns wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat gestern die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts aufgehoben und den Fall rund um die Prämienzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

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Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann und die weiteren Angeklagten müssen sich damit ein Jahr nach ihrem Freispruch erneut wegen Untreue oder Beihilfe dazu verantworten.

Nach Ansicht des BGH hatte das Landgericht die Hürden für eine Strafbarkeit der Millionenprämien an ehemalige Mannesmann-Manager zu hoch angesetzt. Denn die Karlsruher Richter sahen in der Zahlung der Prämien eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht zum Nachteil der Mannesmann AG und damit den Tatbestand der Untreue verwirklicht.

Insgesamt waren im Zuge der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone seinerzeit mehr als 50 Millionen Euro an Prämien und anderen Zuwendungen gezahlt worden.

Vertreter Dr. Josef Ackermann

KEMPF DANNENFELDT (Frankfurt): Eberhard Kempf

PROF. DR. KLAUS VOLK (München)

Vertreter Dr. Klaus Esser

THOMAS DECKERS WEHNERT ELSNER (Düsseldorf): Dr. Sven Thomas

PROF. DR. JÜRGEN WELP (ehem. Universität Münster)

Vertreter Prof. Dr. Joachim Funk

HEIMES & MÜLLER (Saarbrücken): Prof. Dr. Egon Müller

Vertreter Klaus Zwickel

HAMM MICHALKE KÖBERER PAULY KIRSCH (Frankfurt): Prof. Dr. Rainer Hamm, Jürgen Pauly

Vertreter Jürgen Ladberg

PROF. DR. TONDORF & BÖHM (Düsseldorf): Prof. Dr. Günter Tondorf

Vertreter Dr. Dieter Droste

DR. WALDOWSKI STÜNKEL (Düsseldorf): Frank Linzenich

Anklagevertretung

Bundesanwalt Gerhard Altvater, Oberstaatsanwalt Ralf Wehowsky

3. Strafsenat des BGH

Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Vorsitzender Richter), Gerhard von Lienen (Berichterstatter)

Alle Angeklagten blieben auch in der Revision ihren Verteidigern treu. Nach den Freisprüchen des Landgerichts Düsseldorf in der ersten Instanz gab es auch keinen erkennbaren Anlass zu wechseln, zumal sich unter den Anwälten einige der prominentesten Vertreter der Branche befinden.

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