Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann und die weiteren Angeklagten müssen sich damit ein Jahr nach ihrem Freispruch erneut wegen Untreue oder Beihilfe dazu verantworten.
Nach Ansicht des BGH hatte das Landgericht die Hürden für eine Strafbarkeit der Millionenprämien an ehemalige Mannesmann-Manager zu hoch angesetzt. Denn die Karlsruher Richter sahen in der Zahlung der Prämien eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht zum Nachteil der Mannesmann AG und damit den Tatbestand der Untreue verwirklicht.
Insgesamt waren im Zuge der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone seinerzeit mehr als 50 Millionen Euro an Prämien und anderen Zuwendungen gezahlt worden.
Vertreter Dr. Josef Ackermann
KEMPF DANNENFELDT (Frankfurt): Eberhard Kempf
PROF. DR. KLAUS VOLK (München)
Vertreter Dr. Klaus Esser
THOMAS DECKERS WEHNERT ELSNER (Düsseldorf): Dr. Sven Thomas
PROF. DR. JÜRGEN WELP (ehem. Universität Münster)
Vertreter Prof. Dr. Joachim Funk
HEIMES & MÜLLER (Saarbrücken): Prof. Dr. Egon Müller
Vertreter Klaus Zwickel
HAMM MICHALKE KÖBERER PAULY KIRSCH (Frankfurt): Prof. Dr. Rainer Hamm, Jürgen Pauly
Vertreter Jürgen Ladberg
PROF. DR. TONDORF & BÖHM (Düsseldorf): Prof. Dr. Günter Tondorf
Vertreter Dr. Dieter Droste
DR. WALDOWSKI STÜNKEL (Düsseldorf): Frank Linzenich
Anklagevertretung
Bundesanwalt Gerhard Altvater, Oberstaatsanwalt Ralf Wehowsky
3. Strafsenat des BGH
Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Vorsitzender Richter), Gerhard von Lienen (Berichterstatter)
Alle Angeklagten blieben auch in der Revision ihren Verteidigern treu. Nach den Freisprüchen des Landgerichts Düsseldorf in der ersten Instanz gab es auch keinen erkennbaren Anlass zu wechseln, zumal sich unter den Anwälten einige der prominentesten Vertreter der Branche befinden.