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Gerichte, die über die Verletzung nationaler Patente entscheiden, können sich künftig nicht mehr für zuständig erklären, auch über die Verletzung von Patenten aus dem EU-Ausland zu entscheiden. Die Zulässigkeit dieser grenzüberscheitenden Verletzungsklagen war in der Vergangenheit umstritten. Vor allem niederländische Gerichte hatten mit dieser Praxis dafür geworben, Klagen bei ihnen anhängig zumachen. Die deutschen Spezialgerichte hingegen gingen damit unterschiedlich um: Während Mannheim die grenzüberschreitenden Verletzungsklagen stets ablehnte, fällte Düsseldorf bereits solche Urteile. Dies ist in Zukunft nicht mehr möglich.