Nachdem er den ganzen Sommer über Verhandlungen mit dem Kartellamt und den zahlreichen weiteren an dem Fusionskontrollverfahren Beteiligten geführt hatte, nahm schließlich Freshfields-Partner Dr. Helmut Bergmann für seine Mandantin KDG die Anträge auf Genehmigung der Zusammenschlüsse zurück. Ein Schritt, der letzlich kaum noch jemanden überraschte. Immer wieder hatten zuvor die Bonner Wettbewerbshüter Bedenken gegenüber dem Projekt signalisiert, das die dominante Stellung der KDG auf dem deutschen Kabelmarkt vollendet hätte.
Die Opposition gegen das Projekt war riesig. Rund 20 Unternehmen hatten sich in diesem fusionkontrollrechtlichen Streit als Beigeladene eingeschaltet, überwiegend als Gegner. Darunter große TV-Sender ebenso wie kleinere Programmanbieter, Kabelunternehmen der Netzebene 4 und Hersteller von Empfangsgeräten. „Wahrscheinlich gab es noch nie ein Verfahren in Deutschland mit so vielen Beigeladenen“, meint selbst ein erfahrener Kartellrechtler.
Entsprechend groß war auch das Heer der externen Berater, das sich aus einem Mix namhafter Kartell- und Telekommunikationsrechtler zusammensetzte.
Der scharfe Wettbewerb, der mitunter den Ton zwischen den einzelnen Medienunternehmen beherrscht, spiegelte sich indes auch in dem ein oder anderen hitzigen Kommentar der jeweils beteiligten Anwälte wider: „Ich habe noch nie ein Verfahren erlebt, das so unfair in der Öffentlichkeit geführt wurde“, bestätigt einer der Anwälte. „Ich habe dem Erwerb von Anfang an nur eine 50:50-Chance eingeräumt“, äußert sich ein beobachtender Kartellrechtsspezialist. Ein anderer: „Ich habe mich immer gefragt, warum KDG den Fusionsantrag überhaupt gestellt hat. Die Aussichten waren doch total gering, schließlich ging es um eine Re-Monopolisierung auf privater Ebene.“ Und schließlich: „Nach dem Scheitern des Liberty-Verfahrens war dieser Ausgang doch vorprogrammiert“, schlägt ein Dritter den Bogen ins Jahr 2002.
Damals war der US-Konzern Liberty Media ebenfalls am Bundeskartellamt gescheitert, als es um den Erwerb der deutschen Kabelnetze von der Deutschen Telekom (DTAG) ging. Auf der Anmelderseite seinerzeit ebenfalls ein namhafter Freshfields-Partner: Dr. Frank Montag aus Brüssel. Die Netze gingen später über das Vehikel der KDG an die Finanzinvestoren Apax, Goldman Sachs und Providence Equity – kartellrechtlich begleitet durch Bergmann, der folglich auch jetzt die weiteren Akquisitionen begleitete (JUVE 03/03).
Auf Beraterseite fallen noch weitere Parallelen zum Liberty-Verfahren ins Auge, jedoch auch einige neue Konstellationen: So trat die ARD etwa erneut mit Haver & Mailänder an. Hengeler-Anwalt Dr. Alf-Henrik Bischke, aktuell für iesy und KBW bzw. deren Eigentümerkonsortium unter der Leitung von Blackstone tätig, war seinerzeit für die Deutsche Telekom im Rennen. Prof. Dr. Martin Bechtold von Gleiss stritt damals für Bertelsmann, heute vertrat er den Abo-Sender Premiere.
Auch im Bundeskartellamt gab es mit der Vorsitzenden Julia Topel eine Beamtin, die schon in der Liberty-Untersagung dabei war, wenn auch damals noch als Beisitzerin. RTL hingegen (in anderen Fällen verschiedentlich durch den Kölner Kartellpartner Dr. Michael Esser-Wellié von Freshfields beraten) entschied sich für Nörr. Eine offensichtliche Wahl, denn das Team um Dr. Karsten Metzlaff brachte ebenfalls Erfahrung aus dem Liberty-Verfahren mit: Vor zwei Jahren noch als Vertreter der KirchGruppe involviert, war man nach deren Zusammenbruch nun wieder frei.
Gleich drei der Opponenten-Anwälte sind übrigens zugleich Mitglieder des renommierten Kontroll-Gremiums KEK, das ein wachsames Auge auf Konzentrationen im Medienbereich und den Erhalt der Meinungsvielfalt hält: Prof. Dr. Peter Mailänder (Haver & Mailänder), Dr. Hans-Dieter Lübbert (CMS Hasche Sigle) und Dr. Christoph Wagner (Hogan & Hartson Raue).
Übrigens gehört auch das Liberty-Verfahren noch nicht wirklich der Geschichte an: erst vor wenigen Wochen waren deutsche Kartellrechtler als Zeugen in einem Prozess in Denver geladen. In einem Nachhutgefecht ging es um die Frage, ob wegen des Scheiterns des damaligen Erwerbs ein von Liberty zu ersetzender Schaden entstanden sei. Liberty hatte als „expert witness“ Prof. Dr. Dirk Schroeder (Cleary Gottlieb Steen & Hamilton, Köln) benannt. Ebenso wie Freshfields-Partner Montag musste er im Kreuzverhör dazu Stellung nehmen, ob das letztlich gescheiterte Fusionskontrollverfahren damals richtig geführt worden sei. Diesen Vorwurf hatte der New Yorker Financier Gary Klesch erhoben, der an dem geplanten Erwerb des deutschen Kabelgeschäfts finanziell beteiligt gewesen war, sich aber zunehmend Meinungsverschiedenheiten mit Liberty gegenübersah. Schadensersatz forderte er für die verpasste Chance nun in dreistelliger Millionenhöhe. Zur Unterstützung seiner Argumentation hatte er als ‚expert witness’ den Brüsseler Kartellrechtler Dr. Sven Völcker (Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr) benannt. Doch hat die Jury die Klage in erster Instanz abgewiesen.
Bei der nun geplatzten Kabelfusion sind sich die meisten der beteiligten Anwälte jedoch in einem Punkt zumindest einig: Es waren die großen Sender, die mit ihrer Argumentation gegen die Zulassung der Fusion die wichtigste Rolle spielten.
Die Abmahnungsschreiben des Kartellamts an die KDG, die JUVE vorliegen, machen außerdem deutlich: Unter anderem vermutete das Kartellamt in Bezug auf die Boxenstrategie von KDG ein eher auf Marktmacht als offenen Wettbewerb zielendes Geschäftsmodell. Auf dem Gebiet der schnellen Internetzugänge kam beim Kartellamt sogar ein Verdacht auf Absprachen mit der DTAG auf, was eine entsprechende Untersuchung auslöste.
Eine Ministererlaubnis wie sie E.on und seine Freshfields-Berater Prof. Dr. Gerhard Wiedemann und Dr. Cornelis Canenbley in der Ruhrgas-Fusion als Rettungsanker von höchster Stelle eingesetzt hatten (JUVE 09/02), kam dieses Mal mangels politischer Unterstützung wohl nicht in Frage. Immerhin waren alle öffentlich-rechtlichen Sender gegen den Zusammenschluss.
Sicher löst das Scheitern einer Fusion wie ein verlorener Prozess auch bei den Beratern Enttäuschung aus. Viel Mühe, auch seitens der Associates, ist hineingeflossen, und schließlich steht jeder lieber auf der Gewinnerseite. Doch wird der Kabelsektor in Deutschland wohl auch weiterhin die Rechtsberater mit Arbeit versorgen. Das gilt für bereits angedachte alternative Transaktionen ebenso, wie das Beispiel Liberty zeigt, unter Umständen auch für die Litigation-Praxen der Kanzleien. Vertreter Kabel Deutschland
Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Helmut Bergmann; Associates: Dr. Andreas Hahn, Christian Burholt (alle Kartellrecht)
Vertreter ish
Linklaters Oppenhoff & Rädler (Köln): Dr. Daniela Seeliger, Christian Ahlborn (London, beide Kartellrecht); Associate: Armin Kraskowski
Vertreter iesy und Kabel Baden-Württemberg
@Hengeler Mueller: Dr. Alf-Henrik Bischke (Kartellrecht, Düsseldorf), Dr. Wolfgang Spoerr (Telekommunikation, Berlin); Associate: Dr. Ingo Klauss (Kartellrecht)
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Vertreter RTL (Beigeladene)
Nörr Stiefenhofer Lutz (Berlin): Dr. Karsten Metzlaff, Dr. Kathrin Westermann (beide Kartellrecht, Berlin)
Vertreter ProSiebenSat1 (Beigeladene)
Hogan & Hartson Raue (Berlin): Dr. Christoph Wagner (Telekommunikation)
Vertreter Premiere (Beigeladene)
Gleiss Lutz (Stuttgart): Prof. Dr. Rainer Bechtold; Associate: Olaf Weber (beide Kartellrecht)
Vertreter ARD (Beigeladene)
Haver & Mailänder (Stuttgart): Prof. Dr. Peter Mailänder; Associate: Stefanie Denzel(beide Kartellrecht, Rundfunkrecht)
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Vertreter AOL (Beigeladene)
CMS Hasche Sigle (Hamburg): Dr. Hans-Dieter Lübbert (Kartellrecht)
Vertreter Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK)/pepkom (Beigeladene)
Schalast & Partner (Frankfurt): Prof. Dr. Christoph Schalast (Telekommunikation)
Vertreter Turner Broadcasting/XXP/Discovery Channel (Beigeladene)
Heuking Lüer Kühn Wojtek (Düsseldorf): Michael Schmittmann; Associate: Astrid Luedtke (beide Telekommunikation)
Vertreter ANGA (Beigeladene)
Mc Dermott Will & Emery (München): Dr. Ralf Weisser (Telekommunikation), Dr. Oliver Steffens; Associate: Dr. Andreas Boos (beide Kartellrecht)
Inhouse : Dr. Peter Charissé (Hauptgeschäftsführer)
Vertreter TeleColumbus (Beigeladene)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Prof. Dr. Dirk Schroeder; Associate: Silke Heinz (beide Kartellrecht)
Vertreter Bosch Breitbandnetze (Beigeladene)
Haver & Mailänder (Stuttgart): Prof. Dr. Peter Mailänder; Associate: Stefanie Denzel (Kartellrecht, Rundfunkrecht)
Vertreter SES ASTRA (Beigeladene)
@Jones Day (Frankfurt): Dr. Carsten Gromotke (Kartellrecht)