Juve Plus Ausbau A49

Land Hessen gewinnt mit Gronefeld vor BVerwG

Das letzte Teilstück der Autobahn 49 in Hessen darf gebaut werden. Die Umweltverbände NABU und BUND unterlagen mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Den Richtern zufolge ist das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens wichtiger als naturschutzrechtliche Belange.

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Zweck der geplanten Trasse ist die Entlastung der stark befahrenen benachbarten Autobahnen A5 und A7. Allerdings verläuft der Abschnitt durch einen Teil des FFH-Gebietes ‚Herrenwald‘. Die Umweltverbände machten mit ihrer Klage gegen das Land Hessen als Planfeststellungsbehörde die Verletzung gebiets- und artenschutzrechtlicher Vorschriften geltend.

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