Juve Plus BGH zu Corona-Lockdowns

AXA muss nicht für Betriebsschließungen aufkommen

Gastronomen können bei coronabedingten Betriebsschließungen in der Regel nicht mit einer Entschädigung von ihrer Versicherung rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zehntausende Betriebe hatten sich für den Fall behördlich angeordneter Schließungen versichert, doch in den Corona-Lockdowns eine Absage kassiert.

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Foto: Lothar Nahler/stock.adobe.com

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Einer der zahlreichen Kläger ist der Betreiber eines Restaurants in Travemünde, der seinen Betrieb während der Lockdowns für mehrere Monate schließen musste. Deshalb forderte er rund 40.000 Euro von seiner bei der AXA abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung.

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