Bereits im Februar hat das Bundesarbeitsgericht erstmals zu Erfüllung oder Verfall von Aktienoptionen bei Betriebsübergang entschieden. Führungskräfte einer deutschen Tochtergesellschaft des Mobilfunkkonzerns Nokia scheiterten dabei letztinstanzlich mit einer Klage auf Erfüllung ihrer Aktienoptionen. Die Nokia Audio Electronics GmbH in Straubing war Ende 1997 an Harman International verkauft worden, wobei die Führungskräfte ebenfalls zum Erwerber wechselten. Ihre Klage richteten sie danach gegen die finnische Konzernobergesellschaft, die deutsche Tochter sowie den Erwerber - sämtlich ohne Erfolg. Vertreter Nokia und Harman
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