Die Berenberg Bank muss einer Anlegerin Schadenersatz in Höhe von 317.303 Euro zahlen. Die Bank hatte die Klägerin und ihren Ehemann bis zum Jahr 2001 bei diversen Börsengeschäften beraten. Unter anderem tätigte sie im Namen der Klägerin Stillhaltergeschäfte in Optionen. Dabei handelte es sich vor allem um so genannte ungedeckte Stillhaltergeschäfte, im Rahmen derer Optionsrechte an Aktien verkauft wurden, die im Falle extremer Börsenschwankungen sehr hohe Verlustrisiken aufweisen können.Diese Verluste traten für das Ehepaar ein, das infolge der Börsenturbulenzen nach den Terroranschlägen des 11.September 2001 fast sein gesamtes Depotvermögen einbüßte. Das Landgericht Berlin entschied nun, die Beklagte habe spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das Ehepaar ihr damaliges Unternehmen verkauft und somit ihre regelmäßigen Einkünfte verloren habe, gänzlich von den Termingeschäften abraten oder zumindest gesondert auf die Risiken hinweisen müssen.
Forderungen der Klägerin in Höhe von 194.634 Euro aus weiteren Verlusten in Wertpapiergeschäften wies das Gericht ab. Die Berenberg Bank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
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