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Bewag gewinnt gegen Stromkunden

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines privaten Stromkunden in Berlin zurückgewiesen, der die Bewag auf Rückzahlung von Stromentgelten verklagt hatte. Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom Sommer letzten Jahres. Vertreter Bewag

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Linklaters Oppenhoff & Rädler: Dr. Kai Uwe Pritzsche (Energiewirtschaftsrecht; Berlin), Marcus van Bevern (Prozessführung; München)

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