Bei der mündlichen Verhandlung am Montag erreichte Braun, dass erstmals ein Kandidat die Akten des Wahlverfahrens einschließlich der Voten der Berichterstatter einsehen darf. Außerdem wurde ein weiterer Verhandlungstermin für den 5. Dezember angesetzt. Die Ernennung der im Juni gewählten sieben Anwälte soll solange ruhen.
Eine weitere Klage gegen das Wahlverfahren durch den Karlsruher Anwalt und BGH-Kandidaten Dr. Matthias Siegmann wies der BGH in derselben Verhandlung als unzulässig zurück.
Zum Hintergrund der Verfahren: Am BGH als einzigem der höchsten Bundesgerichte und nur für Anwälte in Zivilsachen besteht noch ein gesondertes, höchst komplexes Zulassungsverfahren. Interessenten müssen zunächst von ihrer regionalen Kammer und der Bundesrechtsanwaltskammer als Kandidaten empfohlen werden, dann durch einen gesetzlich festgeschriebenen Ausschuss gewählt und schließlich vom Bundesjustizministerium formell ernannt werden.
Die derzeit rund 30 Karlsruher BGH-Anwälte mit einem Durchschnittsalter von 62 Jahren bilden eine eigene Anwaltskammer. Neue Anwälte kommen nur auf Beschluss des Wahlausschusses hinzu, dem unter anderem der Präsident des BGH sowie mehrere BGH-Anwälte angehören. Zuletzt waren vor sieben Jahren neue BGH-Anwälte gewählt worden.
Vertreter Dr. Christian Braun
RÖMERMANN (Hannover): Dr. Volker Römermann, Sabina Funke
Vertreter Dr. Matthias Siegmann
HIDDEMANN BAHNEMANN KLEINE-COSACK (Freiburg): Dr. Michael Kleine-Cosack
Vertreter Antragsgegner 1 (Wahlausschuss der Rechtsanwälte beim BGH)
PROF. DR. GÜNTER HIRSCH (Karlsruhe; Vorsitzender)
Vertreter Antragsgegner 2 (Bundesministerium der Justiz)
DR. KURT FRANZ (Ministerialrat)
DR. BECKER (Richterin)
BGH, Anwaltssenat
Clemens Basdorf (Vorsitzender Richter)