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BGH erlaubt Namensnennung von Verbrechern in Online-Archiven

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Das Deutschlandradio darf Abschriften alter Rundfunkbeiträge im Online-Archiv bereit halten, auch wenn darin die Namen der beiden mittlerweile aus der Haft entlassenen Sedlmayr-Mörder genannt werden. Dies entschied der BGH mit zwei gleichlautenden Urteilen jeweils Mitte Dezember.

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