Juve Plus BGH kippt Linkverbot

Heise weist mit Taylor Wessing Angriff der Musikindustrie zurück

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Das Verlinken ist als Mittel der Berichterstattung grundsätzlich zulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH), der damit eine Klage der Musikindustrie gegen den Heise Zeitschriften Verlag abwies und die Urteile der Vorinstanzen kippte.

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Hintergrund des Verfahrens ist eine Meldung, die der Nachrichtendienst Heise Online im Januar 2005 veröffentlicht hatte. In dem Artikel geht es um die Software ‚AnyDVD‘, die nach Aussagen ihres Herstellers Slysoft ermöglicht, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen. Der Heise-Text enthielt einen Link auf die Startseite des Unternehmens Slysoft.

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