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Spiegel erzielt mit Schultz-Süchting und Winter Erfolg gegen Presserechtler Schertz

Das Nachrichtenmagazin ,Der Spiegel' durfte in seiner Berichterstattung über die Spruchpraxis von Pressekammern ungefragt aus einem anwaltlichen Schreiben zitieren. Eine Unterlassungsklage des Medien- und Presserechtlers Prof. Dr. Christian Schertz hat der Bundesgerichtshof abgewiesen. Schertz' Persönlichkeitsrechte seien nicht verletzt worden. Gegen die Entscheidung will der Berliner Anwalt nun Verfassungsbeschwerde einlegen.

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Thomas Winter
Thomas Winter

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