Gößmann liegt seit über vier Jahren mit dem Hamburger Nachrichtenmagazin über Kreuz. In einem Bericht vom August 2010 hatte ‚Der Spiegel‘ unter der Überschrift ‚Angst und Verfolgungswahn‘ den Verdacht erweckt, der frühere HSH-Chefjustiziar sei in Abhörmaßnahmen gegen den Ex-Vorstand Frank Roth verwickelt gewesen. In den Vorinstanzen hatte sich gezeigt, dass dieser Verdacht unberechtigt gewesen ist. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) verurteilte das Magazin, unter der Überschrift ,Richtigstellung‘ eine Erklärung zu veröffentlichen, wonach ,Der Spiegel‘ den Verdacht nicht aufrechterhalte.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung beschäftigte sich der BGH nun mit der Revision des Magazins: Der Beitrag enthalte eine nicht vorverurteilende Verdachtsberichterstattung, die nach dem für die revisionsrechtliche Prüfung maßgeblichen Sachvortrag der Beklagten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung rechtmäßig war, urteilten die Karlsruher Richter. Dem BGH zufolge kann ein Presseorgan nicht verpflichtet werden, sich nach einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung selbst ins Unrecht zu setzen. Selbst wenn, wie im konkreten Fall, der Verdacht ausgeräumt wäre, könnte nur eine nachträgliche Mitteilung in Form eines Nachtrags verlangt werden. Mit dessen Inhalt wird sich nun das OLG Hamburg beschäftigen, dessen ursprüngliches Urteil damit aufgehoben und zurückverwiesen wurde.
Vertreter Gößmann
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Gernot Lehr, Tobias Würkert (beide Presserecht)
Krämer Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung)
Vertreter Spiegel
Schultz-Süchting (Hamburg): Dr. Marc-Oliver Srocke
Inhouse (Hamburg): Dr. Sascha Sajuntz – aus dem Markt bekannt
von Gierke & Rohnke (Karlsruhe): Prof. Dr. Christian Rohnke (BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, 6. Zivilsenat
Gregor Galke (Vorsitzender)
Hintergrund: Bei den Instanzanwälten gab es keine Veränderungen. Hinsichtlich der BGH-Vertretung setzten beide Seiten auf neue Gesichter unter den BGH-Anwälten. Sowohl Winter als auch Rohnke gehörten zu den Kandidaten, die im vergangenen Jahr vom Bundesjustizministerium zu BGH-Anwälten ernannt worden sind.