Aus Sicht des BGH knüpft die Darstellung damit an ein zeitgeschichtliches Ereignis an, über das die Presse grundsätzlich berichten dürfe. Bei der begleitenden Wortberichterstattung handele es sich zudem um durchweg positive Werturteile über Casiraghi, weshalb das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur geringfügig betroffen gewesen sei. In den Vorinstanzen dagegen hatte die Klage gegen RTL überwiegend Erfolg.
Dem Verfahren wurde in der Medienbranche viel Aufmerksamkeit beigemessen, vor allem weil Casiraghis Mutter in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Bildveröffentlichungen erfolgreicher war: 2004 hatte Caroline von Monaco vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durchgesetzt, dass Bilder, die sie nicht in offizieller Funktion zeigen, nicht veröffentlicht werden dürfen.
Vertreter RTL
@GRAF VON WESTPHALEN (Köln): Prof. Dr. Elmar Schuhmacher
PROF. DR. KRÄMER (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Vertreter Andrea Casiraghi
PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL (Hamburg): Prof. Dr. Matthias Prinz, Dr. Dirk Dünnwald; Associate: Matthias Lehr
@CORNELIE VON GIERKE (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, 4. Senat
Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin)
Beide Seiten haben sich in den Vorinstanzen auf ihre langjährigen Berater verlassen. Der Graf von Westphalen-Partner Schuhmacher ist seit vielen Jahren äußerungsrechtlich für die RTL-Gruppe tätig.
Auch die im Presserecht klar auf Betroffenenseite positionierte Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall hat bereits zahlreiche Urteile im Zusammenhang mit der Bildberichterstattung für Caroline von Monaco erstritten. Zu den Kernmandanten von Prinz gehören unter anderem internationale Königs- und Adelshäuser.