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In dem Fall ging es um einen Streit im Umfeld des Verkaufs des Saatgut- und Schädlingsbekämpfungsgeschäfts von Bayer an BASF. Dabei hatte BASF 2017 und 2018 insgesamt sieben Geschäftsbereiche von Bayer übernommen. Der Deal erfolgte im Vorfeld der Monsanto-Übernahme durch Bayer. So sollte möglichen kartellrechtliche Bedenken entgegengewirkt werden.