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Tuning-Firma setzt sich weitgehend gegen CMS-Mandantin Porsche durch

Porsche muss der Tuning-Firma Techart nicht alles liefern, was diese wünscht. Aber der von Porsche angestrebte komplette Lieferstopp ist aufgrund des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots unzulässig. Das entschied nun der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs. Die Firmen streiten schon seit Jahren darum, unter welchen Bedingungen Porsche die Tuner mit Originalteilen und Neufahrzeugen beliefern muss.

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Wagner_Achim
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