Juve Plus BGH-Urteil

DWD darf Wetter-App nicht komplett gratis anbieten

Zum Schutz privater Mitbewerber darf der Deutsche Wetterdienst in seiner Smartphone-App nur Unwetterwarnungen gratis anbieten. Alle darüber hinausgehenden Vorhersagen und Informationen müssen kostenpflichtig oder werbefinanziert sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Für die Nutzer ändert sich nichts.

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Reiner Hall
Reiner Hall

Der meteorologische Dienst der Bundesregierung hatte die Vollversion seiner ‚WarnWetter-App‘ wegen des Streits schon zuletzt für einmalig 1,99 Euro verkauft und will das so beibehalten. 

Geklagt hatte das Bonner Unternehmen WetterOnline. Das kostenlose Angebot von WetterOnline enthält Anzeigen. Die werbefreie Variante der App müssen Nutzer kaufen.

Der DWD hatte die ‚WarnWetter-App‘ 2015 auf den Markt gebracht. Die Herausgabe amtlicher Unwetterwarnungen ist eine zentrale Aufgabe der Bundesbehörde mit Sitz in Offenbach, die auch gesetzlich verankert ist. Darauf beschränkte sich die App aber nicht. Sie enthielt auch viele allgemeine Infos und detaillierte Wetterberichte.

Damit hat der Wetterdienst laut BGH die Grenzen seiner Ermächtigungsgrundlage überschritten. Die Behörde habe mit der App zwar nicht erwerbswirtschaftlich gehandelt, urteilten die obersten Zivilrichter. Das Angebot sei aber als geschäftliche Handlung zu sehen und damit an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen.

Daniel Kendziur
Daniel Kendziur

Das Landgericht Bonn hatte dem DWD bereits 2017 die App in ihrer ursprünglichen Form verboten. Das Oberlandesgericht Köln hob dieses Urteil zwar 2018 auf. Der Wetterdienst hatte wegen des offenen Rechtsstreits trotzdem bis auf Weiteres darauf verzichtet, die Vollversion kostenlos anzubieten. Die Gratis-App wurde abgespeckt.

Kostenlos gibt es in Zukunft nur noch eine Basisversion, die ausschließlich über Unwetterwarnungen informiert. Die kostenpflichtige Vollversion enthält alle zusätzlichen Angebote, zum Beispiel Radarbilder mit Blitzen, UV-Warnungen und Unwettervideos.

Vertreter WetterOnline:
Jordan & Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung)
Simmons & Simmons (München): Dr. Daniel Kendziur; Associates: David Kleß, Dr. Claudia Feller (alle IP)

Christian Rohnke
Christian Rohnke

Vertreter DWD
Rohnke Winter (Karlsruhe): Prof. Dr. Christian Rohnke (BGH-Vertretung)
Schaaf Kröner Trageser: Dr. Christoph Schaaf

Hintergrund: Simmons-Wettbewerbsrechtler Kendziur ist seit Beginn des Verfahrens für WetterOnline im Mandat. Ungewöhnlich ist, dass BGH-Anwalt Hall nicht erst seit der Revision in Karlsruhe mit dem Fall betraut ist. Simmons zog Hall bereits hinzu, als sie die Klage einreichte. Es schien schon damals wahrscheinlich, dass der Fall bis zum BGH gehen wird. 

Auch der DWD setzte auf vertraute Vertreter: Die Offenbacher Kanzlei Schaaf Körner Trageser ist bereits seit Jahren für den Deutschen Wetterdienst tätig und vertrat ihre Mandantin auch in diesem Verfahren bis zum BGH. JUVE-Informationen zufolge soll neben Schaaf auch Nikolaus Rehart, Partner bei der IP-Kanzlei Danckelmann und Kerst, im Hintergrund beraten haben.

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