Der ‚Creative-Fonds‘ wurde von dem damals als „Pate des Neuen Marktes“ betitelten Börsenstar Kurt Ochner gemanagt, der im April 2001 von der Schweizer Bank entlassen wurde. In erster Instanz hatte das LG Frankfurt im Dezember 2002 den Anlegern Recht gegeben, das OLG Frankfurt hatte das Urteil im November 2003 jedoch aufgehoben. Dem aktuellen BGH-Urteil kommt aufgrund vieler Prospekthaftungsklagen in millionenhöhe Pilotcharakter zu. Vertreter Anleger
Rotter Rechtsanwälte (München): Klaus Rotter, Sven Keusch
CLLB Rechtsanwälte (München): Franz Braun
Dr. Wendt Nassall (Karlsruhe) – vor dem BGH
Vertreter Julius Bär
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Markus Meier
Büttner Dr. Peter Baukelmann (Karsruhe): Dr. Hermann Büttner – vor dem BGH
Richter Bundesgerichtshof
Gerd Nobbe (Vorsitzender des Bank- und Börsensenats)
Die Kanzlei Rotter betreute das Verfahren vor dem LG und OLG Frankfurt und beriet vor dem BGH eine der Musterklagen. CLLB-Partner Braun war bis zum vergangenen Oktober Anwalt bei Rotter und unter anderem Ressortleiter für den Bereich Prospekthaftung. Bei seinem Ausscheiden nahm er zwei der Musterklagen mit. Weitere, ähnlich gelagerte Fälle sind noch anhängig: Rotter vertritt weitere 103 Anleger, die teilweise in den gleichen Fonds oder in ähnlich strukturierte Fonds (VMR Strategie Quadrat, Metzler Wachstum International) investiert haben (Schadenssumme beläuft sich auf über drei Millionen Euro). Darüber hinaus vertritt Nieding + Barth weitere 350 Anleger, die insgesamt fünf Millionen Euro investiert haben.