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BGH weist Prospekthaftungsklage ab

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Die Anleger des 'Creativ-Aktienfonds' des Schweizer Bankhauses Julius Bär sind ausreichend über die risikoreiche Anlagestrategie des Fonds informiert worden. Dies hat der Bundesgerichtshof im Februar festgestellt und damit die Klagen dreier Anleger zurückgewiesen. Laut BGH war es nicht notwendig, ausdrücklich auf Investitionen im Neuen Markt hinzuweisen.

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Der ‚Creative-Fonds‘ wurde von dem damals als „Pate des Neuen Marktes“ betitelten Börsenstar Kurt Ochner gemanagt, der im April 2001 von der Schweizer Bank entlassen wurde. In erster Instanz hatte das LG Frankfurt im Dezember 2002 den Anlegern Recht gegeben, das OLG Frankfurt hatte das Urteil im November 2003 jedoch aufgehoben. Dem aktuellen BGH-Urteil kommt aufgrund vieler Prospekthaftungsklagen in millionenhöhe Pilotcharakter zu. Vertreter Anleger

Rotter Rechtsanwälte (München): Klaus Rotter, Sven Keusch

CLLB Rechtsanwälte (München): Franz Braun

Dr. Wendt Nassall (Karlsruhe) – vor dem BGH

Vertreter Julius Bär

Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Markus Meier

Büttner Dr. Peter Baukelmann (Karsruhe): Dr. Hermann Büttner – vor dem BGH

Richter Bundesgerichtshof

Gerd Nobbe (Vorsitzender des Bank- und Börsensenats)

Die Kanzlei Rotter betreute das Verfahren vor dem LG und OLG Frankfurt und beriet vor dem BGH eine der Musterklagen. CLLB-Partner Braun war bis zum vergangenen Oktober Anwalt bei Rotter und unter anderem Ressortleiter für den Bereich Prospekthaftung. Bei seinem Ausscheiden nahm er zwei der Musterklagen mit. Weitere, ähnlich gelagerte Fälle sind noch anhängig: Rotter vertritt weitere 103 Anleger, die teilweise in den gleichen Fonds oder in ähnlich strukturierte Fonds (VMR Strategie Quadrat, Metzler Wachstum International) investiert haben (Schadenssumme beläuft sich auf über drei Millionen Euro). Darüber hinaus vertritt Nieding + Barth weitere 350 Anleger, die insgesamt fünf Millionen Euro investiert haben.

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