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Freshfields kann EuGH-Niederlage der Energiekonzerne nicht verhindern

Für die Betreiber deutscher Atomkraftwerke ist es eine herbe Niederlage: Die deutsche Kernbrennstoffsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Es handele sich weder um eine unzulässige Verbrauchssteuer, noch um eine unzulässige Stromsteuer, so die Luxemburger Richter.

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Die deutsche Kernbrennstoffsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Es handele sich weder um eine unzulässige Verbrauchssteuer noch um eine unzulässige Stromsteuer, so die Luxemburger Richter. Das Finanzgericht Hamburg hatte daran Zweifel und 2013 das Bundesverfassungsgericht angerufen sowie per Vorlageverfahren vier Fragekomplexe an den Europäischen Gerichtshof (Az C‑5/14) gegeben.

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