Atom-Moratorium

EnBW fordert mit Dolde Mayen 260 Millionen Euro vom Bund

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  • JUVE

Ende 2014 entschloss sich der Karlsruher Energiekonzern EnBW, gegen das 2011 von der Bundesregierung verhängte Atom-Moratorium zu klagen. Nun ist auch die Höhe der Forderung bekannt: Wie die 'Stuttgarter Zeitung' berichtet, fordert der Konzern mehr als 260 Millionen Euro Schadensersatz vom Bund und dem Land Baden-Württemberg, weil er die Reaktorblöcke in Philippsburg und Neckarwestheim stilllegen musste.

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Klaus-Peter Dolde
Klaus-Peter Dolde

Im Frühjahr 2011 hatte die Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima das Atom-Moratorium verhängt. Daraufhin wurden die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke zunächst für drei Monate stillgelegt. Danach beschloss die Bundesregierung den beschleunigten Atomausstieg. Weil die jeweiligen Landesregierungen die Anordnungen zur Abschaltung gaben, richten sich die Amtshaftungsklagen auch gegen sie.

Auch andere vom Atom-Moratorium betroffene Energiekonzerne gehen gerichtlich gegen Bundes- und Landesregierungen vor. Über die Schadensersatzklage von RWE haben sowohl das Hessische Verwaltungsgericht in Kassel als auch das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden: Beide Instanzen hielten die damalige Anordnung des Bundeslandes Hessen, die Atommeiler stillzulegen, für rechtswidrig.

Für die rechtswidrige Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis fordert RWE 235,3 Millionen Euro. E.on will als Kompensation für die Abschaltung der Atomreaktoren Unterweser und Isar 1 von der bayrischen und der niedersächsischen Landesregierung sowie dem Bundesumweltministerium 380 Millionen Euro.

Vertreter EnBW
Dolde Mayen & Partner (Stuttgart): Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde
Inhouse Recht (Karlsruhe): Dr. Bernd-Michael Zinow (General Counsel)

Vertreter Bundesregierung/BMU
Heineman & Partner (Essen): Gregor Franßen, Axel Pottschmidt (beide Öffentliches Recht), Dr. Andreas Schröder, Jörn Bröker (beide Zivilrecht); Associates: Dr. Henning Blatt, Alexander Ockenfels (beide Öffentliches Recht), Süreya Kurucu, Barbara Münch (beide Zivilrecht)

Vertreter Land Baden-Württemberg
Gassner Groth Siederer (Berlin): Hartmut Gaßner; Associate: Dr. Georg Buchholz – aus dem Markt bekannt

Vertreter Freistaat Bayern und Land Hessen
Raue (Berlin): Christian von Hammerstein (Energierecht), Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Dr. Klaus Goecke (Öffentliches Recht); Associates: Anna von Bremen (Energierecht), Fabian Beulke (Prozessrecht)

Hintergrund: Heinemann ist auch in den anderen Fällen, in denen die betroffenen Energiekonzerne gegen das Atom-Moratorium klagen, an der Seite des BMU zu sehen.

Dolde Mayen pflegt eine langjährige Mandatsbeziehung zu EnBW, Namenspartner Dolde ist mit atomrechtlichen Fragen zudem besonders vertraut. Die Rechtsabteilung von EnBW steht seit Anfang des Jahres unter neuer Leitung: Dr. Bernd-Michael Zinow übernahm im Zuge der Umstrukturierung des Konzerns die Leitung des Funktionaleinheit Recht, Revision, Compliance und Regulierung.

RWE hat das Verfahren gegen das Atom-Moratorium deutlich früher als seine Wettbewerber angestoßen und lässt sich dabei wie auch in der Verfassungsklage zum Atomausstieg sowie in diversen Verfahren zur Kernbrennstoffsteuer von Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten. 

Auch E.on forderte mit Gleiss Lutz Schadensersatz für das zeitweise Abschalten der Atommeiler, der Berliner Partner Prof. Dr. Christoph Moench betreut zudem die Verfassungsklage wegen des Atomausstiegs.

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