Biblis-Stilllegung

RWE fordert mit Freshfields 235 Millionen Euro

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  • JUVE

235 Millionen Euro Schadensersatz will der Energiekonzern RWE, weil das Land Hessen das Kernkraftwerk Biblis ohne Anhörung abschalten ließ – zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits im Januar dieses Jahres urteilte. Dies wurde nun bekannt, nachdem RWE Ende August Schadensersatzklage gegen die Biblis-Stilllegung eingereicht hatte.

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Herbert Posser
Herbert Posser

Nach Ansicht des BVerwG fehlte dem Land Hessen die Rechtsgrundlage für die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B in Biblis. Das hessische Umweltministerium hatte diese im März 2011 für drei Monate infolge der Atomkatastrophe in Fukushima angeordnet und dabei bewusst auf eine Anhörung des Energiekonzerns verzichtet. Die beiden Biblis-Blöcke wurden später dauerhaft vom Netz genommen, nachdem die Bundesregierung den endgültigen Atomausstieg beschlossen hatte.

Dass RWE wegen der Abschaltung Schadensersatz fordern würde, war seit einigen Monaten klar. Nun wurde auch die Dimension der geforderten Summe bekannt. Das Land Hessen ist weiter der Ansicht, dass die Klage unbegründet sei. Derzeit werde die umfangreiche Klageschrift im hessischen Umweltministerium geprüft. Zudem beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags mit der Frage, wer die politische Verantwortung trägt.

Sollte RWE mit der Schadensersatzklage erfolgreich sein, hofft das Land Hessen darauf, dass der Bund die Kosten übernimmt. Schließlich hatte die Bundesregierung die betroffenen Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen angewiesen, die entsprechenden Verfügungen gegenüber den Betreibern E.on, EnBW und RWE anzuordnen. Als oberste Atombehörde liegt die Sachkompetenz für die Stilllegung der Atomkraftwerke bei ihr. RWE war als einziger Betreiber auch gegen die vorübergehende Stilllegung vorgegangen, E.on und Vattenfall hatten darauf verzichtet. Alle drei Konzerne haben aber Verfassungsbeschwerde gegen die endgültige Stilllegung eingereicht.

Vertreter RWE
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Herbert Posser, Prof. Dr. Rolf Trittmann (Frankfurt) – aus dem Markt bekannt

Inhouse (RWE, RWE Generation; Essen): Dr. Claudia Mayfeld (Leiterin Recht RWE), Dr. Ulrich Rust (Leiter Recht RWE Generation), Karin Sperber, Stefan Kochanski – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: Wer das Land Hessen in der Schadensersatzklage vertreten wird, ist derzeit noch nicht bekannt. In den verwaltungsrechtlichen Verfahren wurde das Umweltministerium bislang von dem auf Atomrecht spezialisierten Anwalt Siegfried de Witt vertreten. Er hatte die Landesregierung auch im Vorfeld zu den Modalitäten der Abschaltung beraten. Auf der politischen Ebene soll der von der hessischen SPD eingesetzte Untersuchungsausschuss herausfinden, unter welchen Umständen Biblis rechtswidrig vom Netz genommen wurde.

RWE wird seit der Entscheidung zum Atomausstieg umfangreich von Freshfields beraten. Neben den Öffentlichrechtlern um den Düsseldorfer Partner Posser, die bereits die verwaltungsrechtlichen Verfahren zu Bibilis begleiteten, ist in diesem Fall auch Prozessexperte Trittmann eingeschaltet. Die Kanzlei hat den Energiekonzern aber auch in einer Reihe von Verfahren zur Kernbrennelementsteuer vertreten und begleitet ihn in der Verfassungsbeschwerde gegen den Bund.

 

 

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