Das Gericht erkannte in dem Vorgehen der Behörde einen evidenten Anhörungsmangel. Dem Unternehmen sei keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, so die Verwaltungsrichter. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Jedoch kann das Hessische Umweltministerium eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Das Urteil ebnet dem Energieversorger den Weg für eine spätere mögliche Schadensersatzklage. Denn in dem aktuellen Verfahren ging es nur um das dreimonatige Abschalten der beiden Biblis-Blöcke nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima, nicht jedoch um das endgültige Abschalten des Kraftwerks. Gegen die endgültige Stilllegung seiner Atomkraftwerke wendet sich RWE wie auch andere Betreiber in weiteren Verfahren.
Vertreter RWE
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Herbert Posser, Dr. Benedikt Wolfers (Berlin); Associate: Dr. Lars Rößing
Inhouse (RWE AG, RWE Generation AG; Essen): Dr. Manfred Döss (Leiter Recht RWE AG), Dr. Raliza Koleva, Dr. Ulrich Rust (Leiter Recht RWE Generation), Stefan Kochanski
Vertreter Hessisches Umweltministerium
DeWitt (Dresden): Siegfried de Witt
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
Ruth Fischer (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Für die großen Energieversorger ist ein erster, klarer Sieg im Streit um den Atomausstieg. Freshfields war schon vor der Entscheidung zur Energiewende für die vier großen Stromkonzerne tätig, als diese mit der Bundesregierung den sogenannten „Atompakt“ schlossen (mehr…). Zunächst hatten die großen Energieversorger in Deutschland in Fragen des Atomausstiegs gemeinsam auf Freshfields vertraut. In den konkreten Verfassungsbeschwerden lassen sich RWE, E.on und Vattenfall nun vor dem Bundesverfassungsgericht gesondert vertreten: Dazu hat E.on Gleiss Lutz beauftragt (mehr…), Vattenfall setzt auf Redeker (mehr…), RWE auf Freshfields. Die Kanzlei ist für RWE (mehr…) und E.on (mehr…) im Streit um die Rückzahlung der sogenannten Kernbrennelementesteuer tätig.