Vier Importeure des Bieres der Marke "Budweiser Budvar" haben gegen die neu gegründete Importgesellschaft der tschechischen Brauerei Budweiser Budvar Importgesellschaft GmbH einstweilige Verfügungen erwirkt. Demnach darf die brauereieigene Importgesellschaft bis zum Abschluss eines anhängigen Schiedsverfahrens keine Produkte in den den Importeuren zugewiesenen Gebieten vertreiben und dadurch deren Kunden abwerben. Alle Verfügungen wurden im Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Landgerichten bestätigt. In den Berufungsverfahren vor dem OLG München und dem Brandenburgischen OLG hatte die Budweiser Budvar Importgesellschaft nach der mündlichen Verhandlung ihre Berufungen zurückgezogen. Das OLG Düsseldorf bestätigte in seinem Urteil vom 23. Juni das Urteil der ersten Instanz im Punkt des Belieferungsverbots. Die mündliche Verhandlung in dem Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen OLG ist für Mitte September angsetzt. Die Brauerei hatte zuvor zeit- und inhaltsgleich alle Verträge mit den Importeuren Otto Pachmayr GmbH & Co. Mineralwasser KG, der Kamphenkel GmbH & Co. Vertriebs-KG, die Strelow GmbH & Co. KG und der Heinz Kampmann GmbH & Co. KG zum Ende 2003 gekündigt. Dieser Kündigung begegneten die Importeure mit einer Klage vor dem zuständigen Schiedsgericht in Prag. Vertreter Importeure
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