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Diageo, die mit so bekannten Marken wie Smirnoff Ice im Markt süßer Alkohol-Mixgetränke präsent sind, konnte sich mit seinen Argumenten allerdings nicht durchsetzen. Das Gericht befand, dass ein möglicher drohender Verlust von Arbeitsplätzen, die zu erwartenden Kosten, die durch Rückruf und Umetikettierung entstünden, sowie die Befürchtung, die von ihr vertriebenen Getränke würden in kürzester Zeit vom Markt verdrängt, von Diageo nicht hinreichend ausgeführt worden seien. Der Antrag wurde daher als unzulässig abgewiesen.