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Die beiden beschwerdeführenden Anwälte Dr. Fritz Binz (Alzey) und Rüdiger Horn (Lübeck) waren von den jeweiligen Insolvenzgerichten ihres Kanzleistandorts nicht einmal auf die Liste möglicher Verwalter aufgenommen worden, da „kein Anlass besteht, den Kreis der regelmäßig eingesetzten Verwalter zu erweitern“. Die jeweils zuständigen OLG Koblenz und Schleswig hatten die Auffassung vertreten, diese Entscheidung der Amtsgerichte sei nicht justiziabel.