Juve Plus Bundesverfassungsgericht

Verwaltervorauswahl ist überprüfbar

Seit Jahren haben Insolvenzverwalter dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Spannung erwartet: Künftig müssen die Insolvenzgerichte nachvollziehbare, überprüfbare Kriterien für die Vorauswahl von Insolvenzverwaltern aufstellen. Zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Bestellung im konkreten Insolvenz-Fall hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil allerdings nicht explizit geäußert. Die Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden, die am 3. August fiel, gilt also zunächst als ein Etappensieg für die Insolvenzverwalterszene.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die beiden beschwerdeführenden Anwälte Dr. Fritz Binz (Alzey) und Rüdiger Horn (Lübeck) waren von den jeweiligen Insolvenzgerichten ihres Kanzleistandorts nicht einmal auf die Liste möglicher Verwalter aufgenommen worden, da „kein Anlass besteht, den Kreis der regelmäßig eingesetzten Verwalter zu erweitern“. Die jeweils zuständigen OLG Koblenz und Schleswig hatten die Auffassung vertreten, diese Entscheidung der Amtsgerichte sei nicht justiziabel.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de