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Chip-Belichtung
Nikon erzielt mit Hogan Lovells Erfolg in Patentstreit
Carl Zeiss SMT darf eine spezielle optische Belichtungsvorrichtung für die Herstellung von Halbleitern vorerst nicht in Deutschland vertreiben. Das hat das Landgericht Mannheim Ende März entschieden. Der japanische Kamerakonzern Nikon hatte seinen niederländischen Konkurrenten ASML in den Niederlanden verklagt und beim Landgericht Mannheim dessen Lieferanten Carl Zeiss wegen mittelbarer und unmittelbarer Patentverletzung in Anspruch genommen. Damit setzte sich Nikon nicht ganz durch, denn das Mannheimer Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass Carl Zeiss mit der Belichtungsvorrichtung das Europäische Patent von Nikon mittelbar verletzt, verurteilte die Oberkochemer zudem aber nur wegen der Mitwirkung an einer unmittelbaren Patentverletzung.