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Durch Googles Verpflichtungszusagen hätten Nutzerinnen und Nutzer von Google-Diensten künftig sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten darüber, was mit ihren Daten geschehe, wie Google sie einsetzen dürfe und ob die Daten über Dienste hinweg genutzt werden dürften, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Das schützt zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Daten. Zum anderen kann so die datengetriebene Marktmacht von Google begrenzt werden.“