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Die Klage richtete sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund vom August 2023 für die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts der Ostsee-Anbindungsleitung (Az. BVerwG 7 A 9.23 und 7 A 11.23). Dieser war in Verbindung mit den Vorgaben des LNG-Beschleunigungsgesetzes entstanden, das für den schnellen Aufbau einer LNG-Infrastruktur beschleunigte Zulassungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorsieht. Neben Ausnahmen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung bildet eine auf zwei Wochen verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung den genehmigungsrechtlichen Kern des Gesetzes.