Juve Plus Bundesverwaltungsgericht

CMS wehrt Klagen gegen LNG-Anbindung auf Rügen ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Nabu gegen eine Pipeline von Gascade abgewiesen. Mit dem Verbindungsstück soll das Rügener Offshore-LNG-Terminal an das Gasnetz angeschlossen werden. Nun könnte die Inbetriebnahme anstehen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die Klage richtete sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund vom August 2023 für die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts der Ostsee-Anbindungsleitung (Az. BVerwG 7 A 9.23 und 7 A 11.23). Dieser war in Verbindung mit den Vorgaben des LNG-Beschleunigungsgesetzes entstanden, das für den schnellen Aufbau einer LNG-Infrastruktur beschleunigte Zulassungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorsieht. Neben Ausnahmen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung bildet eine auf zwei Wochen verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung den genehmigungsrechtlichen Kern des Gesetzes.

In seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Einwände der Kläger gegen das beschleunigte Genehmigungsverfahren zurückgewiesen. Damit sind auch vorherige Eilentscheidungen bestätigt. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung des Vorhabens bedurfte es laut Gericht nicht, da das Gesamtprojekt der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für die Genehmigung der Anbindungsleitung sei mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Die zur Anbindung geplanten Terminals im Hafen von Mukran wiesen bei der ‚Regasifizierung‘ eine jährliche Kapazität von insgesamt 10 bis 15 Milliarden Kubikmeter auf und seien damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Leitungsnetz im Osten Deutschlands beizutragen, argumentierten die Richter. Auch die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften wies das Gericht ab. „Das Vorhaben ist mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar.“

Auch Inbetriebnahme wird beklagt

Die rund 50 Kilometer lange Offshore-Leitung bindet das im Hafen Mukran (Rügen) geplante schwimmende LNG-Terminal der Deutsche Regas in Lubmin an das bestehende Fernleitungsnetz an. Die Deutsche Regas will nun bereits im laufenden Monat mit dem Regelbetrieb starten. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat den Betrieb genehmigt. Das Terminal nimmt Flüssiggas von Tankschiffen auf und wandelt es zur weiteren Nutzung wieder um. Allerdings hat die Gemeinde Binz beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Inbetriebnahme erhoben und möchte auch eine Zwischenverfügung erwirken, um den Start im Mai zu verhindern.

Vorhabenträgerin für die Pipeline durch den Greifswalder Bodden ist die Gascade Gastransport. Gascade betreibt ein circa 3.700 Kilometer langes Erdgasfernleitungsnetz in Deutschland. Kürzlich hatte das Unternehmen bekannt gegeben, dass sie einen 25-Prozent-Anteil der OAL an die Düsseldorfer Fluxys verkauft hat.

Christiane Kappes

Vertreter Gascade
CMS Hasche Sigle (Hamburg): Dr. Christiane Kappes, Dr. Neele Christiansen, Sebastian Belz; Associates: Knut Göring-Tisch, Dr. Lisa Rueß (alle Immobilienrecht/Öffentliches Wirtschaftsrecht)

Vertreter DUH
Dr. Cornelia Ziehm (Umwelt- und Planungsrecht; Berlin) – öffentlich bekannt

Rüdiger Nebelsieck

Vertreter Nabu
Mohr (Hamburg): Rüdiger Nebelsieck, Christian Romer (beide Umwelt- und Planungsrecht) – aus dem Markt bekannt

7. Senat am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. Andreas Korbmacher (Vorsitzender Richter und Präsident des BVerwG)

Hintergrund: Ein eingespieltes CMS-Team um die Partnerinnnen Kappes und Christiansen hat die beigeladene Vorhabenträgerin Gascade vertreten. Das Team hat Gascade unter anderem bereits im Planfeststellungsverfahren für die Anbindungsleitung umfassend beraten. CMS berät und vertritt auch Open Grid Europe zu ähnlichen Projekten, so etwa 2023 bei der Abwehr einer Klage um die LNG-Anbindung in Wilhelmshaven.

Die Vertrteter der klagenden Umweltverbände sind langjährig als Gutachter und Prozessvertreter für diese tätig. Die neue Klage der Gemeinde Binz gegen die Inbetriebnahme betreut Dr. Reiner Geulen von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger.

Von LNG zu Wasserstoff

Das Thema Leitungsnutzung und -ausbau ist nicht auf Erdgas beschränkt, sondern es betrifft auch besonders den Energieträger Wasserstoff. Eine Präsenz auf diesem Gebiet ist für Berater strategisch wichtig, weil die Wasserstoff-Strategie hoch auf der politischen Agenda steht und mit einem eigenen Beschleunigungsgesetz forciert werden soll. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür kürzlich einen Referentenentwurf veröffentlicht.

Das BVerwG hat einen Teil der Streitigkeiten, die Energieleitungen und Energie-Terminals speziell für Wasserstoff-Import betreffen, in einen neu gebildeten 11. Senat ausgelagert. Allerdings sind die Themen, die sich aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz ergeben, weiterhin explizit im 7. Senat angesiedelt.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema