Juve Plus BGH bestätigt Kammergericht

Coty und Nobilis setzen Duftzwillingen mit Lubberger Lehment enge Grenzen

Der Kosmetikkonzern Coty und das Beauty-Vertriebsunternehmen Nobilis verbuchen vor dem Bundesgerichtshof einen Erfolg gegen eine Anbieterin sogenannter Duftzwillinge. Die in der Branche auch als ‚Dupes‘ bezeichneten Parfums ähneln den Düften bekannter und hochpreisiger Produkte und verletzen damit unter bestimmten Umständen Markenrechte.

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Der BGH wies in den Parallelverfahren Nichtzulassungsbeschwerden des Dupes-Anbieters Éclat zurück (Az. I ZR 136/24 und I ZR 137/24) und bestätigte damit Urteile des Kammergerichts Berlin vom Juli 2024 (Az. 5 U 70/22 und 5 U 23/21). Essenz: Lassen die Hersteller in ihren Onlineshops Kundenrezensionen zu, die einen Bezug des Duftzwillings zu einem Markenparfüm herstellen, begehen sie einen Rechtsverstoß. Den Unternehmen selbst ist eine solche Imitationsbehauptung ohnehin verwehrt. Éclat hatte sich auf die Meinungsfreiheit der Kunden berufen, das Gericht deutet das Vorgehen als eigene Werbemaßnahme.   

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