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CVS Ferrari-Übernahme untersagt

Das Bundeskartellamt hat es der finnischen Cargotech-Gruppe zu Recht untersagt, die CVS Ferrari-Gruppe aus Italien zu kaufen. Das im August 2007 ausgesprochene Fusionsverbot wurde jetzt vom Kartellsenat des OLG Düsseldorf bestätigt. Cargotech ist ein weltweit tätiger Anbieter von Geräten für den Güter- und Frachtumschlag in Häfen. Durch den Zukauf von CVS sollte das Angebot weiter ausgebaut werden. Das Bundeskartellamt befürchtete aber, die ohnehin marktbeherrschende Stellung von Cargotech werde weiter verstärkt und der Wettbewerb deshalb beeinträchtigt.

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Die Düsseldorfer Demag-Tochter Gottwald Port Technology hatte aufgrund ähnlicher Befürchtungen als Beigeladene in dem Verfahren ebenfalls für das Verbot plädiert. Ein Rechtsmittel wäre nur noch über eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH möglich.

Vertreter Cargotech

@Linklaters (Düsseldorf): Dr. Carsten Grave (Kartellrecht)

Vertreter Gottwald Port Technology

Orth Kluth (Berlin): Dr. Anselm Grün, Dr. Patrick Ostendorf (beide Kartellrecht)

Bundeskartellamt, 5. Beschlussabteilung

Detlev Fehrmann (Vorsitzender), Sabine Zigelski (Berichterstatterin), Dr. Mecke (Beisitzer)

OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat

Jürgen Kühnen (Vorsitzender Richter)

Die Transaktion selbst wurde vor allem von Italien aus betrieben. Für die Erwerberin Cargotech war hier die italienische Kanzlei Pavia e Ansaldo mandatiert, für CVS verhandelte die Kanzlei Chiomenti. Cargotech hatte zu Linklaters bisher über deren angesehenes Stockholmer Büro Kontakt. In Deutschland war das Verfahren eines der ersten Mandate. Die Intervenientin Gottwald hat selbst keine eigene Rechtsabteilung und arbeitet mit Orth Kluth laufend zusammen.

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