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Eine Krankenversicherung darf die zur Kostenerstattung eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten nicht ohne deren Einwilligung auf Diagnosen hin untersuchen, um potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu ermitteln. Mit dieser Entscheidung änderte das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen und wies die Klage des Versicherers ab (Az. 6 C 7.24).