Juve Plus Datenschutztag beim BGH

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Nutzer müssen der Verwendung von Cookies im Internet aktiv zustimmen, eine voreingestellte Lösung ist nicht mehr zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil kam nach der Vorlage beim EuGH im Herbst nicht überraschend, hat aber weitreichende Folgen für die Einwilligungsgestaltung von Webseitenbetreibern in Deutschland. Denn bislang gab es für deutsche Internetportale ein Schlupfloch im Telemediengesetz.

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Peter Wassermann
Peter Wassermann

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